Inhalt
- Definitionen und Vertragsgrundlagen
- Unterlagen
- Preise
- Zahlungsbedingungen
- Versandzeiten
- Lieferung und Gefahrtragung
- Fehler, Mängel und Haftung
- Rückgaben
- Eigentum und Waren
- Höhere Gewalt
- Entschädigung
- Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
- Beendigung
- Recht und Gerichtsstand
- Vertraulichkeit
- Allgemein
Der Käufer wird insbesondere auf die Haftungsbeschränkungen in Ziffer 7 dieser Bedingungen hingewiesen.
1. Begriffsbestimmungen und Vertragsgrundlagen
- (a) Definitionen und Auslegung:
- Bedingungen: diese Geschäftsbedingungen, dargelegt in Klausel 1 bis Klausel 16 (einschließlich).
- Vertrag: der Vertrag zwischen uns und dem Käufer über den Verkauf und Kauf der Waren gemäß diesen Bedingungen.
- Waren: die Waren (oder Teile davon), wie in der Bestellung aufgeführt.
- Bestellung: eine vom Käufer gemäß diesen Bedingungen aufgegebene Bestellung der Waren.
- Auftragsbestätigung: unsere schriftliche Annahme einer Bestellung.
- Käufer: die Person, Firma, Gesellschaft oder andere Organisation, die die Waren von uns kauft.
- Spezifikation: die Spezifikation der Waren, einschließlich aller zugehörigen Pläne und Zeichnungen, die zwischen dem Käufer und uns schriftlich vereinbart wurden, wie in der Bestellung angegeben und in unserer Auftragsbestätigung bestätigt.
- Wir, uns oder unser: Precision Ceramics Europe Limited.
- Alle Wörter, die den Begriffen „einschließlich“, „umfassen“, „insbesondere“, „zum Beispiel“ oder ähnlichen Ausdrücken folgen, sind als beispielhaft auszulegen und schränken die Bedeutung der Wörter, Beschreibungen, Definitionen, Ausdrücke oder Begriffe, die diesen Begriffen vorangehen, nicht ein.
- Die Klauselüberschriften in diesen Bedingungen dienen lediglich der Übersichtlichkeit.
- (b) Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und alle Bestellungen und Verträge für die Herstellung oder den Verkauf von Waren durch uns unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Käufer auferlegen oder einbeziehen möchte oder die durch Gesetz, Handelsbrauch, Praxis oder Geschäftsverlauf impliziert werden.
- (c) Die Bestellung stellt ein Angebot des Käufers zum Kauf der Waren gemäß diesen Bedingungen dar. Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass die Bedingungen der Bestellung und die anwendbaren Spezifikationen vollständig und korrekt sind. Eine Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn wir eine Auftragsbestätigung ausstellen. Mit dieser Bestätigung kommt der Vertrag zustande.
- (d) Sofern in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, kann der Vertrag vom Käufer nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zu Bedingungen gekündigt werden, die uns für alle Verluste entschädigen, die uns durch die Kündigung entstehen, einschließlich:
- i. die vollen Kosten der hergestellten oder im Herstellungsprozess befindlichen Teile abzüglich des Schrottwerts;
- ii. die vollen Kosten des auf Lager befindlichen Materials abzüglich des Schrottwerts; und
- iii. jegliche Stornogebühren, die uns im Zusammenhang mit der Stornierung ausstehender Material-, bestimmter Werkzeug- oder anderer Materialverpflichtungen im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen.
2. Dokumente
- (a) Sofern in unserer Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt ist, sind alle Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Leistungsschätzungen, Gewichte und Maße oder sonstigen Angaben nur annähernd maßgebend.
- (b) Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Schreib- oder technische Fehler in Vertragsdokumenten zu korrigieren, ohne dass hierfür eine Haftung unsererseits entsteht.
- (c) Wir übernehmen keine Verantwortung für die Einhaltung von Spezifikationen oder Zeichnungen mit Ausnahme der Spezifikation und es liegt in der Verantwortung des Käufers, sicherzustellen, dass die Spezifikation korrekt ist.
- (d) Sofern mit dem Käufer nichts anderes vereinbart wurde, werden die Komponenten gemäß der allgemeinen Bearbeitungsspezifikation für Präzisionskeramik, PR-GP-01-F, geliefert, die allgemeine Toleranzen und Prüfdetails enthält. Diese Spezifikation kann auf Anfrage bereitgestellt werden.
3. Preise
- (a) Alle in Angeboten und Auftragsbestätigungen enthaltenen Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Angebots bzw. der Auftragsbestätigung gültigen Preisen.
- (b) Wir behalten uns das Recht vor, die Preise ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Alle Bestellungen werden unter der Voraussetzung angenommen, dass die Waren zu dem am Versandtag geltenden Preis in Rechnung gestellt werden.
- (c) Wir behalten uns das Recht vor, eine Mindestbestellgebühr von 400 € (ohne MwSt.) zu erheben.
- (d) Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, werden die Frachtkosten von uns getragen. Die Frachtkosten für alle anderen Lieferungen gehen zu Lasten des Käufers. Für Lieferungen, die vom Käufer oder in dessen Auftrag in unserem Werk abgeholt werden, wird keine Frachtpauschale gewährt.
- (e) Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer gemäß irischem und EU-Recht.
4. Zahlungsbedingungen
- (a) Sofern in unserer Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt ist, ist jede Rechnung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum vollständig mit frei verfügbaren Mitteln zu bezahlen.
- (b) Der Zahlungstermin ist von entscheidender Bedeutung.
- (c) Sollte der Käufer einen Betrag nicht zum Fälligkeitsdatum bezahlen, sind wir berechtigt, Zinsen auf den überfälligen Betrag in Höhe von 8 % über dem Hauptrefinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen, und zwar vom Fälligkeitsdatum bis zum Zahlungsdatum, unabhängig davon, ob es sich um ein vor oder nach einem Urteil liegendes Urteil handelt.
- (d) Alle vom Käufer im Rahmen des Vertrags geschuldeten Beträge sind in voller Höhe ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehalt (mit Ausnahme von Abzügen oder Einbehalten von Steuern gemäß den gesetzlichen Bestimmungen) zu zahlen.
5. Versandzeit
- Alle im Vertrag angegebenen Versand- und Lieferzeiten sind lediglich Schätzungen. Wir bemühen uns nach Kräften, den Versand oder die Lieferung zum angegebenen Zeitpunkt durchzuführen. Wir haften jedoch nicht für Verluste oder Schäden, die durch verspätete Lieferung oder Lieferung entstehen, unabhängig davon, ob diese auf unser Verschulden zurückzuführen ist oder nicht. Eine solche verspätete Lieferung oder Lieferung stellt keinen Vertragsbruch dar.
6. Lieferung und Gefahrtragung
- (a) Sind wir für die Lieferung der Waren verantwortlich, so hat der Käufer die Waren bei Eintreffen am Lieferort anzunehmen. Das Risiko für die Waren geht mit der Ankunft auf den Käufer über. Transportschäden, Fehllieferungen oder Mengenabweichungen sind vom Käufer und dem Spediteur unverzüglich nach Eintreffen schriftlich (getrennt) zu melden. Nichtlieferungen sind vom Käufer innerhalb von 6 Tagen (bei Lieferung per Post) bzw. 5 Tagen (in allen anderen Fällen) ab Versanddatum an den Käufer schriftlich (getrennt) zu melden.
- (b) Wenn wir für die Lieferung der Waren verantwortlich sind, geht das Risiko für die Waren mit Abschluss der Lieferung oder (wenn im Vertrag ein Incoterm angegeben ist) gemäß dem geltenden Incoterm über.
- (c) Werden Waren vom Käufer oder in dessen Namen abgeholt, geht das Risiko für die Waren mit der Übergabe an den Spediteur des Käufers auf den Käufer über.
- (d) Unbeschadet unserer sonstigen Rechte sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern und/oder anderweitig zu lagern und dem Käufer die Kosten für die Lagerung in Rechnung zu stellen, wenn der Käufer uns nicht innerhalb von 30 Tagen nach unserer Mitteilung, dass die Ware versandbereit ist, Liefer- oder Abholanweisungen erteilt oder die Lieferung nicht annimmt oder die Ware nicht abholt. Die so gelagerte Ware wird dem Käufer in Rechnung gestellt und bezahlt, als wäre sie geliefert worden.
- (e) Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass am Lieferort alle erforderlichen Entlademöglichkeiten zur Verfügung stehen.
- (f) Lieferverpflichtungen werden gemäß der geltenden EU- und irischen Gesetzgebung und den gewählten Incoterms ausgelegt.
- (g) Wir sind berechtigt, die Waren in Teillieferungen zu liefern. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt und bezahlt. Jede Teillieferung stellt einen separaten Vertrag dar. Lieferverzögerungen oder Mängel einer Teillieferung berechtigen den Kunden nicht zur Stornierung anderer Teillieferungen.
- (h) Wir behalten uns das Recht vor, Waren mit einer Abweichung von +/- 10 % von der in der Bestellung angegebenen Menge oder dem angegebenen Gewicht zu liefern. Die Zahlung erfolgt anteilig für die tatsächlich gelieferte Menge.
7. Mängel, Mängel und Haftung
- a) Wir gewährleisten, dass die Waren bei Lieferung in allen wesentlichen Punkten ihrer Beschreibung und Spezifikation entsprechen und frei von wesentlichen Material- und Verarbeitungsfehlern sind.
- (b) Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und uns etwaige bei einer Sichtprüfung erkennbare Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich mitzuteilen. Alle nicht sichtbaren Mängel sind uns innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen.
- (c) Vorbehaltlich:
- i. unsere Empfangsbenachrichtigung gemäß Klausel 7(b) oder 6(a), je nachdem, was zutrifft;
- ii. die betreffenden Waren innerhalb von 10 Tagen nach der Benachrichtigung an uns zurückgesandt werden; und
- iii. Wird der Fehler, Defekt, Transportschaden oder die Abweichung zu unserer Zufriedenheit festgestellt, werden wir uns nach besten Kräften bemühen, die Waren (nach unserer Wahl) zu reparieren oder zu ersetzen, etwaige Fehlmengen auszugleichen oder (falls wir die Waren nicht reparieren oder ersetzen oder etwaige Fehlmengen nicht ausgleichen) den Preis der betreffenden Waren gutzuschreiben. Alle hiernach ersetzten Waren bleiben unser Eigentum.
- (d) Wir sind nicht verpflichtet, Waren zu reparieren, zu ersetzen, Gutschriften für Waren zu erteilen oder etwaige Mängel auszugleichen:
- i. sofern wir nicht gemäß Klausel 6(a) oder 7(b), je nachdem, was zutrifft, benachrichtigt werden;
- ii. in Bezug auf Waren, die der Käufer oder ein Dritter ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung verändert oder repariert hat;
- iii. wenn die Mängel durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung durch den Käufer oder Dritte verursacht wurden; oder
- iv. wenn die Fehler oder Mängel auf Verschleiß zurückzuführen sind oder durch diesen verursacht wurden oder durch eine versehentliche oder vorsätzliche Beschädigung der Waren verursacht wurden.
- (e) Die in dieser Klausel 7 enthaltene Garantie ersetzt sämtliche durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht implizierten Bedingungen, Garantien oder sonstigen Bestimmungen, die im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang vom Vertrag ausgeschlossen sind.
- (f) Vorbehaltlich Klausel 7(h) haften wir weder aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten), noch aus Vertrag, Falschdarstellung oder anderweitig für entgangenen Gewinn, entgangene Einnahmen, Geschäftsverluste, Produktionsausfälle, Nutzungsausfälle, Verlust oder Beschädigung von Daten, Verlust des erwarteten Nutzens, Verlust erwarteter Einsparungen oder Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts (in jedem Fall unabhängig davon, ob es sich bei diesem Verlust um einen direkten, indirekten oder Folgeschaden handelt) noch für Folgeschäden im Zusammenhang mit dem Vertrag.
- (g) Vorbehaltlich Klausel 7(h) ist unsere Gesamthaftung aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten), Falschdarstellung, Rückerstattung oder anderweitig, die sich aus dem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem ergibt (einschließlich jeglicher Haftung für Vertragsstrafen), auf einen Betrag beschränkt, der dem Preis der Waren entspricht.
- (h) Nichts in diesen Bedingungen beschränkt oder schließt unsere Haftung für fahrlässig verursachte Verletzungen oder Todesfälle, Betrug oder andere Angelegenheiten aus, für die die Haftung nicht rechtmäßig beschränkt oder ausgeschlossen werden kann.
8. Rücksendungen
- Vorbehaltlich der Klauseln 6 und 7 dürfen versandte Waren nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung zurückgesandt werden. Im Falle unserer Zustimmung erfolgt die Gutschrift zum Rechnungswert. Zurückgesandte Waren müssen ausreichend verpackt, deutlich gekennzeichnet und frachtfrei sein.
9. Eigentum und Waren
- Bis wir die vollständige Zahlung für die Waren und alle anderen von uns an den Käufer gelieferten Waren in frei verfügbaren Mitteln erhalten haben:
- (a) Das Eigentum an den Waren verbleibt bei uns;
- (b) Der Käufer hat die Waren getrennt von allen anderen Waren im Besitz des Käufers zu lagern, sodass sie leicht als unser Eigentum erkennbar bleiben;
- (c) Der Käufer darf keine Kennzeichnungen oder Verpackungen an den Waren oder in Bezug auf die Waren entfernen, unkenntlich machen oder verdecken.
- (d) Der Käufer ist verpflichtet, die Waren in einem zufriedenstellenden Zustand zu halten und sie ab dem Lieferdatum gegen alle Risiken in Höhe ihres vollen Preises zu versichern.
- (e) Vorbehaltlich der Klauseln 9(f) und 9(g) ist der Käufer berechtigt, die Waren im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs zu verkaufen oder zu nutzen, bevor wir die Zahlung für die Waren erhalten haben. Verkauft der Käufer die Waren jedoch vor diesem Zeitpunkt weiter, so geschieht dies als Auftraggeber und nicht als unser Vertreter. Das Eigentum an den Waren geht unmittelbar vor dem Weiterverkauf von uns auf den Käufer über.
- (f) Wir können das Recht des Käufers zum Weiterverkauf oder zur Nutzung der Waren gemäß Klausel 9(e) jederzeit durch Mitteilung an den Käufer kündigen, wenn der Käufer einen uns geschuldeten Betrag nicht am Fälligkeitstag zahlt oder wenn wir Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers haben.
- (g) Das Recht des Käufers zum Weiterverkauf oder zur Nutzung der Waren gemäß Klausel 9(e) erlischt automatisch, wenn eines der in Klausel 13(a) genannten Ereignisse eintritt.
- (h) Nach Beendigung des Rechts des Käufers zum Weiterverkauf oder zur Nutzung der Waren gemäß Klausel 9(e) stellt der Käufer die Waren zur Abholung durch uns bereit und wir sind berechtigt, zum Zweck der Abholung der Waren alle Räumlichkeiten zu betreten.
10. Höhere Gewalt
- Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Bedingungen gelten wir nicht als Vertragsbrecher und haften auch nicht anderweitig für eine Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag, wenn und soweit die Nichterfüllung oder Verzögerung durch Umstände verursacht wird, die außerhalb unserer angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich höherer Gewalt, Krieg, Streik, Aussperrung oder anderer Arbeitskämpfe, Feuer, Überschwemmung, Dürre, Pandemie, Epidemie, staatlicher Maßnahmen oder Gesetze oder Maschinenausfälle.
11. Schadloshaltung
- Der Käufer stellt uns von allen Klagen, Ansprüchen, Forderungen, Strafen, Verlusten, Schäden und Kosten frei, die aus oder im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter wegen Verletzung oder angeblicher Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums entstehen, die aus oder im Zusammenhang mit der Herstellung und Lieferung von Waren gemäß den Spezifikationen oder Entwürfen des Käufers entstehen.
12. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
- Wir stellen auf Anfrage Informationen über die Konstruktion und Installation der Waren zur Verfügung, um sicherzustellen, dass diese bei sachgemäßer Verwendung sicher und ohne Gesundheitsrisiko sind. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass allen Personen, denen der Käufer die Waren liefert, die erforderlichen Informationen zu den Waren zur Verfügung gestellt werden.
13. Kündigung
- (a) Unbeschadet unserer sonstigen Rechte oder Rechtsmittel können wir den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Käufer mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn:
- i. der Käufer eine wesentliche Verletzung einer Vertragsbestimmung begeht und (sofern eine solche Verletzung behebbar ist) diese Verletzung nicht innerhalb von 7 Tagen nach schriftlicher Aufforderung behebt;
- ii. in Bezug auf den Käufer Schritte oder Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einleitung eines Insolvenzverfahrens, der Liquidation oder dem Abschluss eines Vergleichs oder einer Vereinbarung mit seinen Gläubigern, der Erlangung eines Moratoriums, der Liquidation (ob freiwillig oder auf Anordnung des Gerichts, es sei denn zum Zwecke einer Sanierung aus Zahlungsgründen), der Bestellung eines Insolvenzverwalters für sein Vermögen oder der Einstellung seiner Geschäftstätigkeit unternommen werden oder wenn ein Verwalter, Liquidator oder Insolvenzverwalter bestellt wird oder wenn in einer anderen Rechtsordnung Schritte oder Maßnahmen im Zusammenhang mit einem analogen Verfahren in der jeweiligen Rechtsordnung unternommen werden;
- iii. der Käufer seine Geschäftstätigkeit ganz oder zu einem wesentlichen Teil einstellt, mit der Einstellung droht, einstellt oder mit der Einstellung droht; oder
- iv. sich die finanzielle Lage des Käufers derart verschlechtert, dass unserer Ansicht nach seine Fähigkeit zur Erfüllung der Vertragsbedingungen gefährdet ist.
- (b) Ohne Einschränkung unserer sonstigen Rechte oder Rechtsmittel können wir die Bereitstellung der Waren im Rahmen des Vertrags oder eines anderen Vertrags zwischen dem Käufer und uns aussetzen, wenn beim Käufer eines der in Klausel 13 (a)(ii), 13(a)(iii) oder 13(a)(iv) aufgeführten Ereignisse eintritt oder wenn wir Grund zu der Annahme haben, dass beim Käufer eines dieser Ereignisse eintreten wird, oder wenn der Käufer einen gemäß diesem Vertrag fälligen Betrag nicht am Fälligkeitstag zahlt.
- (c) Ohne Einschränkung unserer sonstigen Rechte oder Rechtsmittel können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Käufer kündigen, wenn der Käufer einen gemäß dem Vertrag fälligen Betrag nicht am Fälligkeitstag zahlt.
- (d) Bei einer Kündigung des Vertrags aus irgendeinem Grund ist der Käufer verpflichtet, uns unverzüglich alle unsere ausstehenden unbezahlten Rechnungen und Zinsen zu zahlen. Für gelieferte Waren, für die keine Rechnung eingereicht wurde, stellen wir eine Rechnung aus, die vom Käufer sofort nach Erhalt zu zahlen ist.
- (e) Die Kündigung des Vertrags, gleich aus welchem Grund, berührt nicht die Rechte und Rechtsmittel der Parteien, die zum Zeitpunkt der Kündigung bereits bestanden haben, einschließlich des Rechts auf Schadensersatz wegen eines Vertragsbruchs, der zum Zeitpunkt der Kündigung oder davor bestand.
- (f) Alle Bestimmungen des Vertrags, die ausdrücklich oder stillschweigend bei oder nach Beendigung des Vertrags in Kraft treten oder in Kraft bleiben sollen, bleiben in vollem Umfang in Kraft und Wirkung.
14. Recht und Gerichtsstand
- Der Vertrag unterliegt den Gesetzen Irlands und in Bezug auf alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, vereinbaren die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit der englischen Gerichte.
15. Vertraulichkeit
- a) Jede Partei verpflichtet sich, zu keinem Zeitpunkt vertrauliche Informationen über das Geschäft, die Angelegenheiten, Kunden, Klienten oder Lieferanten der anderen Partei an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist in Klausel 15 (b) gestattet.
- (b) Jede Partei kann vertrauliche Informationen der anderen Partei offenlegen:
- i. an ihre Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Vertreter, Auftragnehmer, Subunternehmer oder Berater, die diese Informationen zur Ausübung ihrer Rechte oder zur Erfüllung ihrer Pflichten aus dem Vertrag benötigen. Jede Partei stellt sicher, dass ihre Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Vertreter, Auftragnehmer, Subunternehmer oder Berater, denen sie vertrauliche Informationen der anderen Partei offenlegt, diese Klausel 15 einhalten; und
- ii. wie gesetzlich vorgeschrieben, von einem zuständigen Gericht oder einer Regierungs- oder Aufsichtsbehörde verlangt.
- (c) Keine der Parteien darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei zu anderen Zwecken verwenden als zur Ausübung ihrer Rechte und Erfüllung ihrer Pflichten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag.
16. Allgemeines
- (a) Der Käufer darf ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung weder seine Rechte noch seine Pflichten aus dem Vertrag abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben, delegieren, in Treuhand geben oder auf sonstige Weise damit verfahren.
- (b) Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt und hebt alle vorherigen Vereinbarungen, Versprechen, Zusicherungen, Garantien, Darstellungen und Absprachen zwischen ihnen, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf seinen Vertragsgegenstand auf. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass ihr keine Rechtsmittel in Bezug auf Aussagen, Darstellungen, Zusicherungen oder Garantien (unabhängig davon, ob diese gutgläubig oder fahrlässig abgegeben wurden) zustehen, die nicht im Vertrag festgelegt sind. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass ihr aufgrund von Aussagen im Vertrag keine Ansprüche wegen gutgläubiger oder fahrlässiger Falschdarstellung oder fahrlässiger Falschaussage zustehen.
- (c) Änderungen dieses Vertrags sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von den Parteien (oder ihren bevollmächtigten Vertretern) unterzeichnet sind.
- (d) Die Nichtausübung oder Verzögerung einer Partei hinsichtlich der Ausübung vertraglicher oder gesetzlicher Rechte oder Rechtsmittel stellt keinen Verzicht auf diese oder andere Rechte oder Rechtsmittel dar und verhindert oder beschränkt nicht die weitere Ausübung dieser oder anderer Rechte oder Rechtsmittel. Die einmalige oder teilweise Ausübung dieser Rechte oder Rechtsmittel verhindert oder beschränkt nicht die weitere Ausübung dieser oder anderer Rechte oder Rechtsmittel.
- (e) Sollte eine Bestimmung oder Teilbestimmung dieses Vertrags ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, gilt sie als gestrichen. Die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des übrigen Vertrags bleibt hiervon unberührt. Gilt eine Bestimmung des Vertrags gemäß dieser Klausel als gestrichen, verhandeln die Parteien nach Treu und Glauben über eine Ersatzbestimmung, die dem angestrebten wirtschaftlichen Ergebnis der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.
